Rechtsprechung
   BGH, 21.11.1961 - I ZR 32/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,6049
BGH, 21.11.1961 - I ZR 32/59 (https://dejure.org/1961,6049)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1961 - I ZR 32/59 (https://dejure.org/1961,6049)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1961 - I ZR 32/59 (https://dejure.org/1961,6049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,6049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.1956 - II ZR 168/54

    Enteignung einer GmbH

    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - I ZR 32/59
    Darin liegt entgegen der Auffassung der Klägerin, die unzulässige Änderung des Gegenstandes der Erfindung rügt, nur eine Beschränkung der Verteidigung des angefochtenen Patents, die im Nichtigkeitsverfahren nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats statthaft ist und zur Folge hat, daß nur der beschränkte Anspruch auf seine Patentwürdigkeit zu prüfen ist (BGHZ 20, 8, 10) [BGH 30.01.1956 - II ZR 168/54] .
  • BGH, 15.11.1955 - I ZR 169/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1961 - I ZR 32/59
    Es läge dann der Fall der erfinderischen Auffindung einer gesteigerten technischen Brauchbarkeit vor, die unter dem Gesichtspunkt der Funktionserfindung Patentschutz jedenfalls dann begründen kann wenn der an sich bekannten Anordnung eine der gesteigerten Funktion angepaßte wirksamere Gestaltung gegeben wird (BGH GRUR 1956, 77, 78 - Rödeldraht).
  • BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94

    "Rauchgasklappe"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Gerechtfertigt ist dieser Schluß allerdings nur dann, wenn die Fehlvorstellung in dem Sinne technisch begründet gewesen ist, daß die patentierte Lehre aus der Sicht der Fachwelt im Prioritätszeitpunkt entweder für technisch nicht ausführbar oder der mit ihr erzielte technische Erfolg für nicht erreichbar gehalten und dieser Irrtum durch die Erfindung widerlegt worden ist (BGH, Urt. v. 21.11.1961 - I ZR 32/59, Liedl 1961/62, 397, 411 - Straßenbeleuchtung).
  • BGH, 30.10.1962 - I ZR 104/59

    Rechtsmittel

    Voraussetzung für die Anerkennung einer schutzwürdigen Funktionserfindung ist einerseits, daß sie die Entdeckung einer neuen Brauchbarkeit der Allgemeinheit durch deutliche Offenbarung zugänglich macht (BGH GRUR 1962, 83, 85 - Einlegesohle), und daß sich die Auffindung der neuen Funktion nicht in der Entdeckung naturgesetzlicher Zusammenhänge oder in einer vom Gegenstand losgelösten theoretischen Erkenntnis erschöpft, daß sie vielmehr in einer neuen technischen Lehre Gestalt gewinnt, was z.B. in der Weise geschehen kann, daß der Erfinder der vorbekannten Anordnung oder Vorrichtung eine der gesteigerten Funktion angepaßte wirksamere Gestaltung gibt (BGH GRUR 1956, 77, 78 - Rödeldraht - s. auch Urteil des Senats vom 21. November 1961, I ZR 32/59 - Straßenbeleuchtung).
  • BPatG, 16.01.1996 - 3 Ni 25/95
    Die erstmalige Formulierung einer (weiteren) Wirkung eines bekannten Erzeugnisses, die nicht zugleich eine weitere Brauchbarkeit (Funktion) des Erzeugnisses aufzeigt, sondern gerade die bekannte Brauchbarkeit (hier: Herstellen von Filterkaffee) betrifft, kann auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Funktions- oder Verwendungserfindung (vgl. BGH Urteil vom 15. November 1955, I ZR 169/54 , GRUR 1956, 77 - Rödeldraht; BGH, Urteil vom 21. November 1961, I ZR 32/59 , Liedl 1961/62, 397 - Straßenbeleuchtung; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1962, I ZR 104/59 , Liedl 1961/62, 618, 636 f. - Zerspaner) schutzfähig sein.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht